Teilnahmebedingungen
Nach geltenden Richtlinien können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erreicht ist. Bei Absage des Kurses durch uns, wird die Teilnehmergebühr erstattet, oder ein Ausweichtermin angeboten.
Bei Nichtteilnahme aus Gründen die der Teilnehmer selbst zu vertreten hat, kann eine Rückerstattung nicht erfolgen.
Teilnehmerseitige Krankheits-, Personaldispositions- sowie Wetterrisiken tragen wir nicht.
Ihre Anmeldung kann bis 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Bei einer Ummeldung in eine andere Veranstaltung fallen keine Stornierungsgebühren an.
Wir bitten um pünktliches Erscheinen, um die Seminargestaltung nicht zu stören.
Bei erhöhten Fehlzeiten können wir keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Sollten Teilnehmer zum vereinbarten Termin verhindert sein, sind diese vor Lehrgangsbeginn abzumelden oder Ersatzpersonen zu schicken. Ansonsten müssen wir Ihnen pro fehlenden Teilnehmer den Kostenerstattungssatz direkt berechnen.
Sofern die Lehrgangskosten nicht durch Ihren Unfallversicherungsträger übernommen
werden sollten, berechnen wir Ihnen die Teilnahme direkt zu unseren Teilnahmegebühren.
Zur Abrechnung der Kursgebühren mit Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Ihrem Unfallversicherungsträger müssen uns bei Versicherten
- der gewerblichen Berufsgenossenschaften das beigefügte BG Anmelde-/Abrechnungsformular,
- bei Versicherten der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträger die von Ihnen zu beantragenden Gutscheine oder
- bei Versicherten der UK-Bund deren Kostenübernahmezusage im Original mit Ihren Unternehmensangaben versehen
zum Kurs vorliegen. Erfolgt dies nicht oder nur unvollständig, sichern wir eine Lehrgangsteilnahme nicht zu, stellen keine Teilnahmebestätigung aus und berechnen Ihnen ggf. die Kosten direkt.
Der Kurs findet gemäß der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 / Grundsätze der Prävention) statt und qualifiziert Ihre Mitarbeiter als „Ersthelfer im Betrieb“.
Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgangsende eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang.
Bei geschlossenen Schulungen für Betriebe, bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Kreisverband, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 12 Personen. Bei Unterschreitung dieser Personenzahl behalten wir uns vor, Ihnen eine Minderbelegungspauschale in Höhe der üblichen BG Gebühren pro Person, für die fehlenden Teilnehmer, in Rechnung zu stellen.
Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.